RS OGH 1997/4/16 7Ob103/97s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1997
beobachten
merken

Norm

VersVG §39 Abs2

Rechtssatz

Ist der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, erteilt er der Bank jedoch vor dem Versicherungsfall einen Abbuchungsauftrag, so ist der Versicherer auch dann deckungspflichtig, wenn die Abbuchung erst nach dem Versicherungsfall erfolgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107834

Dokumentnummer

JJR_19970416_OGH0002_0070OB00103_97S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten