RS OGH 1997/4/17 8Ob35/97y, 9ObA93/06a, 9ObA91/17y

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Veröffentlicht am 17.04.1997
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Norm

KO §7 Abs3

Rechtssatz

Meldet der Kläger die eingeklagte Konkursforderung nicht an, kann der Masseverwalter (als beklagte Partei) das Verfahren wegen des Kostenersatzanspruches des beklagten Gemeinschuldners fortsetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108007

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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