Norm
ABGB §934Rechtssatz
Die Frage, ob laesio enormis vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann. Dies trifft aber dann nicht zu, wenn die Berechnung auf unlogischen Prämissen aufbaut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108169Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021