Norm
KO §37 Abs1Rechtssatz
Wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, so ist dieser mangels einer festgelegten Besonderheit (§ 181 KO) gemäß § 37 Abs 1 KO zu Anfechtungsklagen nach den § 27 ff KO legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107601Dokumentnummer
JJR_19970422_OGH0002_0040OB00099_97F0000_001