RS OGH 1997/4/22 4Ob99/97f

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Norm

KO §37 Abs1
KO §181
KO §189
KO §190

Rechtssatz

Wurde über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und ein Masseverwalter bestellt, so ist dieser mangels einer festgelegten Besonderheit (§ 181 KO) gemäß § 37 Abs 1 KO zu Anfechtungsklagen nach den § 27 ff KO legitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107601

Dokumentnummer

JJR_19970422_OGH0002_0040OB00099_97F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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