Norm
WEG 1975 §9 Abs2Rechtssatz
Eine Exekution auf den gesamten Mindestanteil von Ehegatten gemäß § 9 Abs 2 WEG 1975 setzt nicht einen Exekutionstitel voraus, der auf eine Solidarschuld der Ehegatten bezogen ist. Dem Exekutionsantrag kann vielmehr auch dann stattgegeben werden, wenn dem Begehren auf Zwangsversteigerung Exekutionstitel zugrunde liegen, die sich auf je eine gesonderte vollstreckbare Forderung des betreibenden Gläubigers gegen jeden der beiden Ehegatten beziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107700Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013