RS OGH 1997/4/23 3Ob131/97d, 3Ob280/97s, 3Ob91/13y

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Veröffentlicht am 23.04.1997
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Norm

WEG 1975 §9 Abs2

Rechtssatz

Eine Exekution auf den gesamten Mindestanteil von Ehegatten gemäß § 9 Abs 2 WEG 1975 setzt nicht einen Exekutionstitel voraus, der auf eine Solidarschuld der Ehegatten bezogen ist. Dem Exekutionsantrag kann vielmehr auch dann stattgegeben werden, wenn dem Begehren auf Zwangsversteigerung Exekutionstitel zugrunde liegen, die sich auf je eine gesonderte vollstreckbare Forderung des betreibenden Gläubigers gegen jeden der beiden Ehegatten beziehen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 131/97d
    Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 131/97d
    Veröff: SZ 70/79
  • 3 Ob 280/97s
    Entscheidungstext OGH 14.01.1998 3 Ob 280/97s
  • 3 Ob 91/13y
    Entscheidungstext OGH 17.07.2013 3 Ob 91/13y
    Vgl; Beisatz: Eine Pfändung des Aufhebungsanspruchs nach § 13 Abs 3 WEG hat nicht zu erfolgen; vielmehr ist unmittelbar die Zwangsversteigerung auf die gemeinsamen Liegenschaftsanteile zu bewilligen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107700

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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