Norm
EO §37 HRechtssatz
Soweit die geltend gemachten Exszindierungsansprüche auf verschiedene Rechtsgründe und Erwerbsarten - hier Einantwortung im Erbweg nach drei Erblassern, Kauf, Schenkung und Zuschlag im exekutiven Versteigerungsverfahren - gestützt werden, findet keine Zusammenrechnung statt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107702Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009