RS OGH 1997/4/24 15Os47/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1997
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Norm

StPO §498 Abs3

Rechtssatz

Über eine - neben einer (ausgeführten), gegen den Strafausspruch gerichteten Berufung - wenn auch bloß angemeldete Beschwerde ist schon kraft Größenschlusses aus § 498 Abs 3 StPO meritorisch zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107404

Dokumentnummer

JJR_19970424_OGH0002_0150OS00047_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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