Norm
KO §28 Z2Rechtssatz
Auf den Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung hat die Prüfung der Frage nach der fahrlässigen Unkenntnis von der Benachteiligungsabsicht des Schuldners im Sinne des § 28 Z 2 KO abzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107956Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013