RS OGH 1997/4/29 1Ob75/97d, 10Ob6/06i, 3Ob239/09g, 3Ob240/09d, 3Ob244/09t, 3Ob90/11y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1997
beobachten
merken

Norm

KO §28 Z2

Rechtssatz

Auf den Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung hat die Prüfung der Frage nach der fahrlässigen Unkenntnis von der Benachteiligungsabsicht des Schuldners im Sinne des § 28 Z 2 KO abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107956

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten