Norm
StPO §162 Abs2Rechtssatz
Das Protokoll über die Vernehmung eines Zeugen in Anwesenheit dritter Personen (hier: des Vergewaltigungsopfers in Anwesenheit dessen Ehemannes - vgl § 162 Abs 2 StPO) ist kein Schriftstück über einen nach dem Gesetz nichtigen Vorerhebungs- oder Voruntersuchungsakt, dessen gegen die Verwahrung des Beschwerdeführers erfolgte Verlesung den geltend gemachten Nichtigkeitsgrund begründen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108365Dokumentnummer
JJR_19970429_OGH0002_0110OS00197_9600000_002