Norm
ABGB 1412Rechtssatz
Die Buchung einer anfechtbaren Zahlung auf einem Sonderkonto und die diesbezügliche Mitteilung an den Zahlenden unter Hinweis darauf, dass die Zahlung wegen des Verdachtes der Zahlungsunfähigkeit nicht angenommen und auf dem Beitragskonto nicht gutgeschrieben werde, stellen klar, dass die Zahlung zurückgewiesen wurde. Die Zahlung steht dann zur Disposition des Schuldners.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107955Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013