RS OGH 1997/4/29 1Ob33/97b, 9Ob92/99s, 8Ob96/19d

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Veröffentlicht am 29.04.1997
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Norm

ABGB §1299 A3

Rechtssatz

§ 1299 ABGB begründet keine besonderen Pflichten, sondern hebt nur den Verschuldensmaßstab an; er ist für sich kein Schutzgesetz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107870

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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