Norm
UStG 1972 §19Rechtssatz
Der Leistungsempfänger ist unbeschadet der Tatsache, daß bei Ist-Versteuerung Anzahlungen beim Zahlungsempfänger der USt unterliegen, erst im Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung nach erfolgter Abrechnung (Rechnungslegung nach § 11 UStG 1972) zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
UmsatzsteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107871Dokumentnummer
JJR_19970429_OGH0002_0010OB00033_97B0000_003