RS OGH 1997/5/12 6Ob139/97b

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Veröffentlicht am 12.05.1997
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Norm

AußStrG §9 E5
AnerbenG §1

Rechtssatz

Dem bloßen Nachlaßgläubiger kommt in der Frage, ob es sich beim erblasserischen landwirtschaftlichen Betrieb um einen Erbhof handelt oder nicht, keine Beteiligtenstellung im Verlassenschaftsverfahren und demnach kein Rekursrecht gegen einen entsprechenden Beschluß des Verlassenschaftsgerichts zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107657

Dokumentnummer

JJR_19970512_OGH0002_0060OB00139_97B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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