RS OGH 1997/5/13 4Ob112/97t, 6Ob45/98f, 7Ob150/01m, 10Ob34/11i, 10Ob44/14i, 10Ob38/18p, 10Ob24/19f,

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Veröffentlicht am 13.05.1997
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Norm

UVG §19 Abs2

Rechtssatz

Diese Bestimmung bezweckt die Anpassung des Unterhaltsvorschusses an den Unterhaltstitel, wenn der Unterhaltsbeitrag während des Laufes der Vorschüsse erhöht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107561

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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