Norm
UVG §19 Abs2Rechtssatz
Diese Bestimmung bezweckt die Anpassung des Unterhaltsvorschusses an den Unterhaltstitel, wenn der Unterhaltsbeitrag während des Laufes der Vorschüsse erhöht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107561Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021