RS OGH 1997/5/15 1Ob23/97g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1997
beobachten
merken

Norm

ZustG §4

Rechtssatz

Das Zustellgesetz stellt beim Begriff "Wohnung" einerseits auf eine einigermaßen feste Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthaltsort und andererseits auch auf eine gewisse Dauer des Nutzungsverhältnisses ab, dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108128

Dokumentnummer

JJR_19970515_OGH0002_0010OB00023_97G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten