Norm
ZustG §4Rechtssatz
Das Zustellgesetz stellt beim Begriff "Wohnung" einerseits auf eine einigermaßen feste Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthaltsort und andererseits auch auf eine gewisse Dauer des Nutzungsverhältnisses ab, dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108128Dokumentnummer
JJR_19970515_OGH0002_0010OB00023_97G0000_001