RS OGH 1997/5/15 1Ob23/97g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1997
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Norm

ZustG §4

Rechtssatz

Der Begriff "Ort" bezieht sich denknotwendigerweise auf die Abgabestelle (Wohnung, Betriebstätte etc) selbst und nicht etwa auf die Gemeinde, in der der Empfänger wohnt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108131

Dokumentnummer

JJR_19970515_OGH0002_0010OB00023_97G0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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