Norm
ZustG §4Rechtssatz
Der Begriff "Ort" bezieht sich denknotwendigerweise auf die Abgabestelle (Wohnung, Betriebstätte etc) selbst und nicht etwa auf die Gemeinde, in der der Empfänger wohnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108131Dokumentnummer
JJR_19970515_OGH0002_0010OB00023_97G0000_004