RS OGH 1997/5/15 1Ob23/97g, 8Ob150/06a, 10Ob42/12t, 1Ob3/17y, 9ObA138/18m

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Veröffentlicht am 15.05.1997
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Norm

ZustG §4
ZustG §2 Z5 idF BGBl I 2004/10

Rechtssatz

Maßgebend für die Beurteilung, ob eine Abgabestelle vorliegt, ist nicht allein der Zeitpunkt der Zustellung, sondern die berücksichtigungswürdigen Tatsachen sind ex post nach objektiven Gesichtspunkten, dh ohne Rücksicht auf die Verhältnisse, wie sie sich dem Zusteller subjektiv boten, und ohne Rücksicht auf eine entsprechende Absicht des Empfängers zu ermitteln und zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108133

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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