Rechtssatz
Maßgebend für die Beurteilung, ob eine Abgabestelle vorliegt, ist nicht allein der Zeitpunkt der Zustellung, sondern die berücksichtigungswürdigen Tatsachen sind ex post nach objektiven Gesichtspunkten, dh ohne Rücksicht auf die Verhältnisse, wie sie sich dem Zusteller subjektiv boten, und ohne Rücksicht auf eine entsprechende Absicht des Empfängers zu ermitteln und zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108133Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2019