RS OGH 1997/5/20 4R213/97s

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Veröffentlicht am 20.05.1997
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Norm

KO §2.Abs1
KO §10
ZPO §416.Abs2

Rechtssatz

Die Bewilligung der Fahrnisexekution ist erst mit der Abgabe des Bewilligungsbeschlusses zur Abfertigung an die Geschäftsstelle zustandegekommen. Fällt dieser Tag auf den Tag der Konkurseröffnung, wird die Exekutionsbewilligung von den Wirkungen der Konkurseröffnung erfaßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGZ0638:1997:RGZ0000007

Dokumentnummer

JJR_19970520_LGZ0638_00400R00213_97S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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