Norm
StGB §15 B3Rechtssatz
Das Bereithalten einer großen Suchtgiftmenge zum Zweck der Weitergabe ist strafbarer Versuch des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG, wenn es dem gewollten Inverkehrsetzen unmittelbar vorangeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107799Dokumentnummer
JJR_19970521_OGH0002_0130OS00059_9700000_001