Norm
ZustG §4Rechtssatz
Eine bloße Belegenheit als solche (Lagerplatz, Magazin, Lagerraum) stellt keine Betriebsstätte dar. Eine solche setzt eine regelmäßig und andauernde betriebliche Tätigkeit voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00007:1997:RWH0000012Dokumentnummer
JJR_19970521_LG00007_00100R00970_96K0000_001