Norm
StPO §281 Abs1 Z4 ARechtssatz
In einem Beweisantrag müssen die Beweisthemen so substantiiert werden, dass bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabes eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107445Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.06.2022