Norm
KO §6 Abs3Rechtssatz
In die Masse fallen sollen Rechte, soweit sie in Geld umsetzbar sind bzw alle Rechte mit Tauschwert oder Ertragswert. Das in Durchführung des Vereinszwecks, in gemeinnütziger Weise den Mitgliedern die Ausübung des Fallschirmsportes zu ermöglichen, geltend gemachte Recht auf Einhaltung des Kontrahierungszwanges seitens eines Flughafenbetreibers kann einem höchstpersönlichen Recht gleichgehalten werden und hat jedenfalls keinen Tauschwert oder Ertragswert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108002Dokumentnummer
JJR_19970526_OGH0002_0020OB00564_9500000_001