RS OGH 1997/5/26 2Ob588/95 (2Ob589/95), 1Ob108/10d, 2Ob65/12s

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Veröffentlicht am 26.05.1997
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Norm

ABGB §648

Rechtssatz

Die Aussetzung eines Vermächtnisses an den Alleinerben wird von Lehre und Rechtsprechung unter Hinweis auf § 648 ABGB als zulässig erachtet und hat zur Folge, dass der bedachte Erbe hinsichtlich des Vermächtnisgegenstandes in seinen Rechtsverhältnissen zu anderen Personen wie ein Legatar zu behandeln ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107755

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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