Norm
ABGB §648Rechtssatz
Die Aussetzung eines Vermächtnisses an den Alleinerben wird von Lehre und Rechtsprechung unter Hinweis auf § 648 ABGB als zulässig erachtet und hat zur Folge, dass der bedachte Erbe hinsichtlich des Vermächtnisgegenstandes in seinen Rechtsverhältnissen zu anderen Personen wie ein Legatar zu behandeln ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107755Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.07.2013