Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Übernimmt ein Bauherr Hilfsarbeiten für ein von ihm beauftragtes Unternehmen bei einem für sein Bauvorhaben bestimmten Gewerk, um Kosten zu sparen, so ist er weder Arbeitnehmer des fremden Unternehmens noch wird er wie ein Arbeitnehmer für dieses tätig (Abweichung von BSG SozR 2200).
Veröff: NZS 1998,43
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1997:RS0109730Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014