RS OGH 1997/5/27 2RU38/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1997
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z6

Rechtssatz

Übernimmt ein Bauherr Hilfsarbeiten für ein von ihm beauftragtes Unternehmen bei einem für sein Bauvorhaben bestimmten Gewerk, um Kosten zu sparen, so ist er weder Arbeitnehmer des fremden Unternehmens noch wird er wie ein Arbeitnehmer für dieses tätig (Abweichung von BSG SozR 2200).

Veröff: NZS 1998,43

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1997:RS0109730

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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