RS OGH 1997/5/28 9ObA39/97v, 3Ob25/98t, 10ObS215/01t, 10ObS375/01x, 10ObS233/02s, 10ObS54/11f, 10ObS

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Norm

KO §1
KO §113a Abs2
KO §181
KO §187 Abs1 Z5

Rechtssatz

Auch im Schuldenregulierungsverfahren gilt die durch § 1 KO verfügte Spaltung des Schuldnervermögens in die Konkursmasse einerseits und in das konkursfreie Vermögen andererseits. Nicht in die Konkursmasse fällt der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107924

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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