RS OGH 1997/5/28 9ObA64/97w

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Norm

Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft §19 Z1
Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft §19 Z2
ASGG §54 Abs2

Rechtssatz

Es wird festgestellt, daß § 19 Z 1 und 2 des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft dahingehend zu verstehen ist, daß Sonderzahlungen nur für den Zeitraum gebühren, für den ein Entgelt gegenüber dem Dienstgeber zusteht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108227

Dokumentnummer

JJR_19970528_OGH0002_009OBA00064_97W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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