RS OGH 1997/5/28 9ObA2301/96i

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Veröffentlicht am 28.05.1997
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Norm

ZPO §18

Rechtssatz

Durch Verhandeln in der Sache vor Zustellung des Schriftsatzes, mit dem der Beitritt als Nebenintervenient erfolgt, verschweigen sich beide Parteien nicht des Rechtes, einen Antrag auf Zurückweisung des Nebenintervenienten zu stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108013

Dokumentnummer

JJR_19970528_OGH0002_009OBA02301_96I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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