Norm
ZPO §18Rechtssatz
Durch Verhandeln in der Sache vor Zustellung des Schriftsatzes, mit dem der Beitritt als Nebenintervenient erfolgt, verschweigen sich beide Parteien nicht des Rechtes, einen Antrag auf Zurückweisung des Nebenintervenienten zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108013Dokumentnummer
JJR_19970528_OGH0002_009OBA02301_96I0000_001