Norm
ABGB §956Rechtssatz
Eine Schenkung auf den Todesfall unterliegt nicht dem § 785 ABGB. Die geschenkte Sache ist im Nachlass vorhanden, sodass sie bei Ermittlung des Nachlasspflichtteils mitzählt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107683Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2013