Norm
ASVG §94Rechtssatz
Der Begriff "Erwerbseinkommen" wurde als Überbegriff für Einkünfte verwendet, bei denen ein Tätigkeitwerden vorausgesetzt wird, wie bei Einkünften aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit aus Gewerbebetrieb oder nichtselbständiger Arbeit. Im Gegensatz dazu steht ein Einkommen aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus sonstigen Einkünften. Einkünfte aus den letztgenannten Einkommensquellen lösten das Ruhen der Pension nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107517Dokumentnummer
JJR_19970604_OGH0002_010OBS00063_9400000_001