RS OGH 1997/6/9 2R188/97f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1997
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Norm

EO §294

Rechtssatz

Die Erlassung eines Zahlungsverbots gegen einen Drittschuldner, der im Ausland wohnhaft ist oder dort seinen Sitz hat, greift nicht in die fremde Territorialhoheit ein.

Anmerkung

0000006

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:0LG0929:1997:RFE0000006

Dokumentnummer

JJR_19970609_0LG0929_00200R00188_97F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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