Norm
ABGB §1330 Abs2 BIRechtssatz
Ob eine andere Beurteilung der festgestellten Äußerung vertretbar ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und bildet demnach keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107768Im RIS seit
16.05.2017Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022