Norm
MRG §10Rechtssatz
Für Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen auf eine Wohnung, die zwischen dem 1.1.1982 und dem 28.2.1991 vorgenommen und nicht nach dem 1.3.1991 fällig wurden, ist § 10 alte Fassung MRG maßgeblich, wonach die Vorlage von Rechnungen nicht Anspruchsvoraussetzung war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108148Dokumentnummer
JJR_19970610_OGH0002_0050OB00186_97G0000_001