Norm
ABGB §366Rechtssatz
Ob den jeweiligen Eigentümern (Miteigentümern) einer Liegenschaft gegenüber dem Eigentümer der Nachbarliegenschaft ein Nutzungsrecht an dieser zusteht, betrifft für sich keine Geschäftsführungshandlung, somit keine Angelegenheit der Verwaltung im Sinne des § 13c WEG (hier: Klage zutreffend nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen alle Wohnungseigentümer als notwendige Streitgenossen gerichtet).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108021Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.01.2019