RS OGH 1997/6/19 6Ob120/97h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1997
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Norm

AußStrG §9 J3
ALöschG §2
FBG §10
GmbHG §93

Rechtssatz

Bei feststehender Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ein Gläubiger der Gesellschaft gegen die verfügte Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch nicht aus dem Grund rekurieren, daß gegen die Gesellschaft ein Passivprozeß anhängig ist. Im Firmenbuchverfahren ist sein Interesse an der Fortsetzung des Prozesses nicht zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107740

Dokumentnummer

JJR_19970619_OGH0002_0060OB00120_97H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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