Norm
AußStrG §9 J3Rechtssatz
Bei feststehender Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ein Gläubiger der Gesellschaft gegen die verfügte Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch nicht aus dem Grund rekurieren, daß gegen die Gesellschaft ein Passivprozeß anhängig ist. Im Firmenbuchverfahren ist sein Interesse an der Fortsetzung des Prozesses nicht zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107740Dokumentnummer
JJR_19970619_OGH0002_0060OB00120_97H0000_001