RS OGH 1997/6/19 15Os79/97, 14Os43/11x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1997
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Norm

StPO §345 Abs1 Z13
§3g VerbotsG

Rechtssatz

Kein Verstoß gegen das "Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 StGB" bei Annahme des Erschwerungsgrundes der wiederholten tatbestandsmäßigen Tätigkeit weil für die Erfüllung des Verbrechens nach § 3 g VG die Begehung bloß einer der im Schuldspruch umschriebenen mehreren rechtlich gleichrangigen Handlungen, sohin die bereits einmalige Betätigung ausreicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108728

Im RIS seit

19.07.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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