Norm
StPO §345 Abs1 Z13Rechtssatz
Kein Verstoß gegen das "Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 StGB" bei Annahme des Erschwerungsgrundes der wiederholten tatbestandsmäßigen Tätigkeit weil für die Erfüllung des Verbrechens nach § 3 g VG die Begehung bloß einer der im Schuldspruch umschriebenen mehreren rechtlich gleichrangigen Handlungen, sohin die bereits einmalige Betätigung ausreicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108728Im RIS seit
19.07.1997Zuletzt aktualisiert am
02.08.2011