RS OGH 1997/6/19 6Ob33/97i, 6Ob119/01w, 6Ob134/09p

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Veröffentlicht am 19.06.1997
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Norm

GmbHG §22 Abs2

Rechtssatz

Der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die Gesellschaft nicht nur einen Anspruch auf Ausfolgung einer Abschrift des Jahresabschlusses (§ 22 Abs 2 GmbHG), sondern auch einen Anspruch auf Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Dieser Anspruch besteht jedoch bei Unmöglichkeit der Leistung, etwa wegen des Verlustes und der Unmöglichkeit der Rekonstruierung der für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Unterlagen, nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107751

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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