Norm
GmbHG §22 Abs2Rechtssatz
Der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat gegen die Gesellschaft nicht nur einen Anspruch auf Ausfolgung einer Abschrift des Jahresabschlusses (§ 22 Abs 2 GmbHG), sondern auch einen Anspruch auf Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Dieser Anspruch besteht jedoch bei Unmöglichkeit der Leistung, etwa wegen des Verlustes und der Unmöglichkeit der Rekonstruierung der für die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlichen Unterlagen, nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107751Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010