RS OGH 1997/6/24 1Ob16/97b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1997
beobachten
merken

Norm

ABGB §1295 Ia3b
AHG §1
KFG §64

Rechtssatz

Wird jemand, dem die Behörde einen "Führerscheinaustausch" nach § 64 Abs 6 KFG 1967 rechtswidrig verweigert hat, in der Folge wiederholt wegen Fahrens ohne Lenkerberechtigung bestraft, so sind diese Verwaltungsstrafen und die Kosten rechtsanwaltlicher Vertretung in diesen Verwaltungsstrafverfahren keine Schäden, die adäquat kausal auf den rechtswidrigen, den "Führerscheinaustausch" ablehnenden Bescheid zurückgeführt werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108124

Dokumentnummer

JJR_19970624_OGH0002_0010OB00016_97B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten