RS OGH 1997/06/24 1Ob145/97y

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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Rechtssatz

Durch Unterlassung der Anfechtung eines Ausspruchs gemäß § 64 Abs 2 AVG wird die Rettungspflicht gemäß § 2 Abs 2 AHG verletzt.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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