RS OGH 1997/6/24 1Ob152/97b, 8Ob6/10f, 7Ob122/12k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1997
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Norm

ABGB §1293
ABGB §1304 A1

Rechtssatz

Mag auch im geltend gemachten Umfang allenfalls eine Leistungspflicht des Vertragspartners (Werkvertragspartners) bestehen, so verletzt der Geschädigte die ihm obliegende Schadenminderungspflicht nicht schon dadurch, dass er nicht vorweg den allenfalls aus dem Vertrag Verpflichteten vor dem unmittelbaren Schädiger in Anspruch nimmt (vergleiche SZ 67/135).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 152/97b
    Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 152/97b
    Veröff: SZ 70/126
  • 8 Ob 6/10f
    Entscheidungstext OGH 21.12.2010 8 Ob 6/10f
    Vgl auch; Beisatz: Es besteht im Regelfall keine Verpflichtung des Geschädigten, zur Entlastung des Schädigers die Leistungen von bloß vertraglich verpflichteten Dritten in Anspruch zu nehmen. (T1); Veröff: SZ 2010/160
  • 7 Ob 122/12k
    Entscheidungstext OGH 29.08.2012 7 Ob 122/12k
    Vgl; Beis wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108122

Im RIS seit

24.07.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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