Norm
ABKH/BV 95 Art9Rechtssatz
Der Regressanspruch des Versicherers hängt von der doppelten Voraussetzung eines Nachweises der Alkoholisierung und überdies der rechtskräftigen Entscheidung eines Strafgerichts oder der Verwaltungsbehörde ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108216Im RIS seit
25.07.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2021