RS OGH 1997/6/26 8ObA170/97a

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Norm

ArbVG §96 Abs1 Z1
ArbVG §162
KollV für die Angestellten der Versicherungsunterhehmungen - Innendienst allg

Rechtssatz

Durch Vereinbarung der Anwendung des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmungen im Innendienst auf ein ihm nicht unterliegendes Arbeitsverhältnis kann nicht der Geltungsbereich des Disziplinarverfahrens ausgedehnt werden; die vereinbarten matariell-rechtlichen Kündigungsbeschränkungen bleiben aber aufrecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108011

Dokumentnummer

JJR_19970626_OGH0002_008OBA00170_97A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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