RS OGH 1997/7/1 6Bs296/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1997
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Norm

StPO §270 Abs3
ZPO §419

Rechtssatz

Urteilsberichtigung bei Auslassung

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1997:RI0000045

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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