RS OGH 1997/7/8 10ObS183/97b

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Veröffentlicht am 08.07.1997
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Norm

UbG §2
PersFrSchG Art2 Abs1 Z5

Rechtssatz

Eine gesetzliche Regelung, die außerhalb von Anstalten im Sinne des § 2 UbG freiheitsbeschränkende Maßnahmen, wie sie im Pflegealltag zum Wohl der Betreuten erforderlich erscheinen, und auch aus den Gründen des Art 2 Abs 1 Z 5 BVG über den Schutz der persönlichen Freiheit (BGBl 1988/684) - nämlich im Falle der Selbst- oder Fremdgefährdung zufolge einer psychischen Erkrankung - für zulässig erklärt werden, besteht (derzeit) nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108506

Dokumentnummer

JJR_19970708_OGH0002_010OBS00183_97B0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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