RS OGH 1997/7/8 10ObS191/97d

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Veröffentlicht am 08.07.1997
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z2

Rechtssatz

Auch wenn der Gesetzgeber bei der Fallgruppe "Unterstützung der Amtshandlung eines Sicherheitsorgans" die Verfolgung und Festnahme eines Täters aus einer (gerichtlich) strafbaren Handlung im Auge hatte, so handelt es sich hiebei doch bloß um einen, keineswegs jedoch den einzigen vom Gesetzgeber selbst erfaßten Falltypus. Ein ortskundiger Bergführer und Unfallszeuge, der von einem Gendarmeriebeamten zur "dienstlichen Recherche" des Bergunfalles beigezogen wurde und dabei verunglückte, fällt unter den Versicherungsschutz des § 176 Abs 1 Z 2 letzter Fall ASVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107978

Dokumentnummer

JJR_19970708_OGH0002_010OBS00191_97D0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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