Norm
EO §3 IIIARechtssatz
Auch der Geschäftsanteil an einer im Konkurs befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann gepfändet werden, es sei denn, schon aus dem Antrag ergebe sich das Fehlen jeglichen Vollstreckungsinteresses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108049Im RIS seit
08.08.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012