Norm
ABGB §787Rechtssatz
Die Schenkungsabsicht (eine Qualifikation als Vorempfang) kann auch dadurch ausgeschlossen sein, daß mit der Übergabe eines Unternehmens jahrelange Arbeitsleistungen des Sohnes, die dieser deshalb erbracht hatte, weil der spätere Übergeber (sein Vater) erklärt hatte, er bekomme ohnedies alles, abgegolten sein sollten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108045Dokumentnummer
JJR_19970709_OGH0002_0030OB02329_96P0000_001