RS OGH 1997/7/9 3Ob2329/96p, 3Ob66/97w

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Veröffentlicht am 09.07.1997
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Norm

ABGB §787
ABGB §788

Rechtssatz

Die Schenkungsabsicht (eine Qualifikation als Vorempfang) kann auch dadurch ausgeschlossen sein, daß mit der Übergabe eines Unternehmens jahrelange Arbeitsleistungen des Sohnes, die dieser deshalb erbracht hatte, weil der spätere Übergeber (sein Vater) erklärt hatte, er bekomme ohnedies alles, abgegolten sein sollten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108045

Dokumentnummer

JJR_19970709_OGH0002_0030OB02329_96P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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