Norm
ZPO §546 Abs2Rechtssatz
Wurde mit Beschluß des Erstgerichtes das Revisionsverfahren bis zur Erledigung einer eingebrachten Wiederaufnahmsklage unterbrochen, hat dieses auch über einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108006Dokumentnummer
JJR_19970710_OGH0002_0080OB00117_97G0000_001