Norm
ZPO §405Rechtssatz
Eine feststellende Entscheidung dahin, daß ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit (5 Jahre) abgeschlossen wurde, würde gegenüber dem Begehren, ein Mietvertrag sei auf unbestimmte Zeit zustandegekommen, kein Minus, sondern ein Aliud darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGZ0638:1997:RGZ0000014Dokumentnummer
JJR_19970711_LGZ0638_00300R00137_97G0000_001