RS OGH 1997/7/11 3R137/97g

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Veröffentlicht am 11.07.1997
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Norm

ZPO §405

Rechtssatz

Eine feststellende Entscheidung dahin, daß ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit (5 Jahre) abgeschlossen wurde, würde gegenüber dem Begehren, ein Mietvertrag sei auf unbestimmte Zeit zustandegekommen, kein Minus, sondern ein Aliud darstellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGZ0638:1997:RGZ0000014

Dokumentnummer

JJR_19970711_LGZ0638_00300R00137_97G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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