Norm
IPRG §45Rechtssatz
Unter die abhängigen Geschäfte fallen unter anderem alle Dispositionen der Parteien mit Dritten wie etwa Erfüllungsübernahme, Schuldübernahme und Vertragsübernahme. Dabei ist etwa die Vertragsübernahme keineswegs allen Rechtsordnungen bekannt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108116Dokumentnummer
JJR_19970715_OGH0002_0010OB00138_97V0000_003