Norm
ABGB §143Rechtssatz
Die Frage der Selbsterhaltungsfähigkeit ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen; die Unterhaltsberechtigung wird nicht schon durch den Bezug eines über der Höhe der Ausgleichszulage liegenden Einkommens ausgeschlossen. Die Höhe des zu leistenden Unterhalts richtet sich sowohl nach den Lebensverhältnissen des Kindes wie auch jenen des Vorfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107949Im RIS seit
14.08.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020